Gemeinde | |
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege | Markus Riesen |
Kanton | |
Steuergesetz (StG) | JA |
Gemeinde
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege
Am 1. September findet die Ersatzwahl für das leider verstorbene Schulpflegemitglied Daniel Freytag von den Freien Wähler statt. Nach Ablauf der zweiten Frist liegen zwei definitive Wahlvorschläge vor.
Markus Riesen, 1955, Freie Wähler
Verheiratet, 2 Kinder
Rektor Berufswahlschule Bezirk Horgen, operative Leitung
Wird im Sommer 2020 pensioniert
Daniela Eggenberger, 1968, SVP
Ledig, 1 Kind
Geschäftsinhabern und Gesamtleitung (50%) einer Promotionsfirma, 10 Teilzeit-mitarbeiter
2010-2018 Schulpflegemitglied, Ressort Infrastruktur (20-30%)
Beide Kandidaten sind gut qualifiziert, beide Parteien sollten in dieser Behörde vertreten sein. Herr Riesen hat Erfahrungen im Bildungswesen auszuweisen, Frau Eggenberger war bereits 8 Jahre in der Behörde. Der Vorstand hat eine Mitgliederbefragung durchgeführt. Die Mehrheit der Mitglieder möchten Markus Riesen für die Wahl empfehlen.
Wahlempfehlung:
Markus Riesen
Kanton
Steuergesetz (StG) (Änderung vom 1. April 2019; Steuervorlage 17)
Mit der Steuervorlage 17 setzt der Kanton Zürich die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in seinem kantonalen Steuergesetz um. International nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien für überwiegend im Ausland tätige Konzerne werden abgeschafft. Im Gegenzug stehen künftig allen Unternehmen neue Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung, Patentverwertung und Eigenfinanzierung offen; eine moderate Senkung der Gewinnsteuer ergänzt diese gezielt wirkenden Abzüge. Weiter sorgt der Kanton dafür, dass die Gemeinden und Städte zusätzliche Mittel erhalten, unter anderem für die Finanzierung der Zusatzleistungen zur AHV/IV. Mit einer wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung soll der Wirtschaftsstandort Zürich attraktiv bleiben: Arbeitsplätze sollen im Kanton Zürich gehalten und Steuererträge längerfristig gesichert werden. Ohne diese Änderungen wären infolge von Wegzügen von Unternehmen spürbare Ausfälle bei den Steuererträgen zu erwarten. Die CVP sagt JA. Der Kanton Zürich ist – wie kein zweiter Kanton – auf eine massgeschneiderte Steuervorlage angewiesen, die wertvolle Instrumente für die Erhaltung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit enthält. Am 19. Mai wurde die nationale «AHV-Steuervorlage» mit 66 Prozent JA-Stimmen angenommen. Die Kantone sind nun verpflichtet, die neuen Bundesvorgaben in kantonales Recht umzusetzen. Der Kanton Zürich tut dies mit der «Steuervorlage 17». Die Vorlage ist massvoll und breit abgestützt.
Abstimmungsempfehlung JA